AMD hat heute bekannt gegeben, dass das Unternehmen am 27. Juni 2005 bei dem US-Bundesgericht des Bezirks Delaware eine
kartellrechtliche Klage gegen Intel Corporation gemäß §2 des Sherman Antitrust Act, den §§ 4 und 16 des Clayton Acts sowie den Bestimmungen des California Business and Professions Code erhoben hat. In der 48-seitigen Klageschrift wird detailliert beschrieben, wie Intel in rechtswidriger Weise seine Monopolstellung auf dem Markt für x86-Mikroprozessoren dadurch aufrechterhalten hat, dass es weltweit auf ihre Kunden einen Zwang ausgeübt hat, keine Geschäftsbeziehungen mit AMD einzugehen. Die Klageschrift führt 38 Unternehmen namentlich auf, die allesamt Opfer der Zwangausübung durch
Intel geworden sind – darunter große Computerhersteller, kleine Systemhäuser, Großhändler und Einzelhändler. Intel hat auf
diese Unternehmen auf drei Kontinenten auf sieben
verschiedene Arten rechtswidrig Zwang ausgeübt.
Die Microsoft Windows–, Solaris– und Linux–Betriebssystemfamilien verwenden allesamt x86-Mikroprozessoren. Der Anteil von Intel an diesem kritischen Marktsegment liegt
gegenwärtig bei etwa 80 Prozent der weltweiten Verkäufe gerechnet nach Stückzahlen, bzw. bei 90 Prozent gerechnet nach Verkaufserlösen. Dadurch besitzt das Unternehmen eine gesicherte Monopolstellung und eine überragende Marktmacht.
Die Klageerhebung erfolgt im Anschluss an eine kürzlich ergangene Entscheidung der japanischen Fair Trade Commission (JFTC), in der diese zu dem Ergebnis gekommen ist, dass Intel
das Verbot des §3 des japanischen Kartellgesetzes verletzt habe, indem es seine Monopolstellung dazu missbraucht habe, fairen und offenen Wettbewerb auszuschalten. Des Weiteren hat die Europäische Kommission mitgeteilt, dass sie gegenwärtig ein Untersuchungsverfahren gegen Intel wegen
ähnlicher möglicher Verstöße gegen das Kartellrecht durchführt und im Rahmen dieses Verfahrens mit den japanischen Behörden zusammenarbeitet, so AMD. Den vollständigen Text der Klageschrift finden Sie auf der Website von AMD.
Bereits vor ein paar Wochen präsentierte Hersteller Logitech seine neue MX Creative Console. Die MX Creative Console ist ab sofort...
Ende des Monats steht wieder der Black Friday an. In diesem Jahr fällt das Shoppingevent auf den kommenden 29. November,...
Kingston kündigte heute die offizielle Markteinführung von Kingston FURY Renegade DDR5 CUDIMMs an, die mit Intels neuem Chipsatz der 800er...
T-CREATE, die Creator-Marke des Speicheranbieters Team Group Inc. erfüllt die starke Marktnachfrage mit der Einführung der T-CREATE EXPERT P32 Desktop...
Razer erweitert mit der Ankündigung des neuen Razer USB 4 Docks ihre Produktpalette und untermauert ihre Position im Bereich PC-Zubehör....
Mit der Portable SSD T9 bietet Samsung den Nachfolger der beliebten T7-Familie an. Die Drives verwenden ein USB 3.2 Gen2x2 Interface und bieten entsprechend hohe Datenraten bis 2 GB/s. Mehr dazu im Test der 2 TB Version.
Mit der T-FORCE Z44A7 hat Hersteller TEAMGROUP eine neue Gen4-SSD auf den europäischen Markt gebracht. Wir haben uns das Modell mit 1 TB Speicherplatz in der Praxis ganz genau angesehen.
Mit der My Passport bietet Western Digital eine mobile externe Festplatte für den Alltag an, die obendrein auch Hardware-Verschlüsselung bietet. Wir haben uns das Exemplar mit 6 TB im Test angesehen.
Mit der Desk Drive Familie bietet SanDisk eine Komplettlösung für die Desktop-Datensicherung an. Die externen Speicher vereinen die Kapazität von HDDs mit der Geschwindigkeit von SSDs. Mehr dazu in unserem Test.